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Kinderspielplatzsatzung


(Benutzungsordnung für die öffentlichen Kinderspielplätze der Gemeinde Rossau)
Inhaltsübersicht
§ 1 Allgemeines
§ 2 Zweckbestimmung
§ 3 Benutzungsrecht
§ 4 Öffnungszeiten
§ 5 Benutzungsregeln
§ 6 Hausrecht
§ 7 Inkrafttreten
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.März 2003 (SächsGVBl. S.55), zuletzt geändert durch Art.2 ÄndG vom 26.6.2009 (SächsGVBl. S.323) hat der Gemeinderat der Gemeinde Rossau in seiner Sitzung am 22.08.2011 folgende Kinderspielplatzsatzung beschlossen:
§ 1
Allgemeines
Die Gemeinde Rossau stellt ihren Einwohnern Kinderspielplätze als öffentliche Einrichtung zur Verfügung. Spielplätze sind die mit Spielgeräten ausgestatteten Plätze, die Bolzplätze, die Mehrzweckspielfelder sowie die Abenteuerspielplätze.
Die Gemeindeverwaltung Rossau führt ein Verzeichnis der öffentlichen Kinderspielplätze welches Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2
Zweckbestimmung
Die öffentlichen Kinderspielplätze der Gemeinde Rossau dienen der Entfaltung der Kinder und Jugendlichen, der Befriedigung der Spiel- und Bewegungsbedürfnisse sowie der Einübung sozialen Verhaltens. Jede von dieser Zweckbestimmung abweichende Benutzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinde.
§ 3
Benutzungsrecht
(1) Die Benutzung der Öffentlichen Kinderspielplätze ist allen Kindern und Jugendlichen im in gleichem Maße gestattet. Kindern unter 3 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.
(2) Der Umfang des Benutzungsrechts richtet sich nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen. Ein Anspruch auf gleichmäßigen oder gleichartigen Ausbau von Spielplätzen bzw. sofortigen Ersatz für außer Betrieb gesetzte Spielgeräte besteht nicht.
(3) Kinderspielplätze können aufgehoben werden, sofern das Gelände einem anderen öffentlichen Zweck zugeführt wird. Ein Anspruch auf sofortigen Ersatz besteht nicht.
(4) Bei extremen Witterungsbedingungen durch Schnee, Glatteis sowie für die Dauer von Reinigungs- bzw. Reparaturarbeiten können einzelne Kinderspielplätze oder deren Einrichtung geschlossen werden. In den Wintermonaten besteht keine Räum- und Streupflicht der Gemeinde.
Die Aufhebung von Kinderspielplätzen ist öffentlich bekanntzumachen.
(5) Einzelnen Personen kann die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze oder der Aufenthalt auf solchen für eine bestimmte Frist oder auf Dauer untersagt werden, wenn sie einen Kinderspielplatz ohne Zustimmung der Gemeinde seiner Zweckbestimmung zuwider benutzen oder gegen die Benutzungsregeln (§ 5) verstoßen haben.
§ 4
Öffnungszeiten
Die Kinderspielplätze sind täglich von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr zur Benutzung freigegeben.
§ 5
Benutzungsregeln
Bei der Benutzung der Spielplätze und beim Aufenthalt auf solchen, sind unzumutbare Störungen und Belästigungen anderer, insbesondere der Anlieger, zu vermeiden. Auf allen Plätzen gilt gegenseitige Rücksichtnahme.
Spielplätze und ihre Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder zweckentfremdet werden.
Auf dem Spielplatz ist insbesondere untersagt:
Sitzbänke vom Aufstellort zu entfernen;
die Spielplätze bzw. die dadurch führenden Wege mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren
Hunde oder sonstige Tiere mit sich zu führen und im Spielplatzbereich frei laufen zu lassen
Pflanzen oder Pflanzenteile abzureißen, abzuschneiden oder auf sonstige Weise zu beschädigen
gefährliche, insbesondere scharfkantige Gegenstände und Spielsachen, die Verletzungen verursachen können, mitzubringen und zu verwenden
Feuer anzuzünden oder zu Grillen
in störender Lautstärke Musikgeräte abzuspielen bzw. übermäßigen Lärm zu verursachen
ohne vorherige Genehmigung durch die Gemeinde Rossau Leistungen aller Art anzubieten und für die Lieferung von Waren sowie für Leistungen aller Art zu werben
Materialien aller Art zu lagern
sich im Spielplatzbereich im betrunkenen oder sonst Anstoß erregenden Zustand aufzuhalten
alkoholische Getränke aller Art sowie Drogen und andere berauschende oder betäubende Mittel zu sich zu nehmen
das Rauchen von tabakhaltigen oder sonstigen betäubenden Genussmitteln
§ 6
Hausrecht
Die Gemeinde Rossau übt auf den öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen das Hausrecht aus. Anordnungen von zur Kontrolle beauftragten Bediensteten der Gemeinde oder der Polizei ist unverzüglich Folge zu leisten.
Personen, die einer oder mehreren Bestimmungen dieser Benutzungsordnung zu wider handeln oder Anordnungen des Kontrollpersonals oder der Polizei nicht nachkommen, können des Spielplatzes verwiesen werden.
Bei groben oder wiederholten Verstößen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden und das zukünftige Betreten des Spielplatzes verboten werden.
§7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rossau, den 23.08.2011
Dietmar Gottwald – Siegel –
Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
    verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde
    unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
    Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
    Verzeichnis der öffentlichen Kinderspielplätze:
Ort: Bezeichnung Standort Benutzungsart
Oberrossau Generationsspielplatz Hauptstraße 150 Mehrzweckspielplatz
Hermsdorf Spielplatz Hauptstraße Kinderspielplatz
Seifersbach Mehrzweckspielplatz Frankenberger Landstraße Mehrzweckspielplatz
Moosheim Spielplatz Am Nonnenwald Kinderspielplatz
Weinsdorf Spielplatz Hauptstraße Kinderspielplatz
Greifendorf Mehrzweckspielplatz Rubinberg Mehrzweckspielplatz
Dreiwerden Bolzplatz Bäckerweg Bolzplatz
Dreiwerden Spielplatz klein Bäckerweg Spielplatz

Stand: 12.08.2011