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Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung
über die Auslegung von Unterstützungsverzeichnissen
für die Landratswahl am 12. Juni 2022 – etwaiger zweiter Wahlgang am 3. Juli 2022

Am 14. Februar 2022 (elektronische Ausgabe 26/2022e des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen) erfolgte die öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Landrates des Landkreises Mittelsachsen am 12. Juni 2022 und für einen etwaigen zweiten Wahlgang am 3. Juli 2022 mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.


Gemäß § 56 i. V. m. § 50 a Satz 1 KomWG haben die Wahlberechtigten ihre Unterstützungsunterschrift für die Wahlvorschläge zur Landratswahl bei der zuständigen Gemeinde zu leisten. Hierzu legt der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses für jede Gemeinde im Wahlgebiet ein gesondertes Unterstützungsverzeichnis zur Auslegung in der Gemeinde an (§§ 56, 38 KomWG i. V. m. § 17 Absatz 6 Satz 1 i. v. m. Absatz 1 KomWO).


Ab dem Tag nach der v. g. Bekanntmachung (15. Februar 2022) bis zum 07. April 2022, 18:00 Uhr können Unterstützungsunterschriften geleistet werden. Das Unterstützungsverzeichnis legt die Gemeinde Rossau bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur Unterschriftsleistung nach § 1 Absatz 3 Nr. 6 KomWO an nachfolgender
Stelle bereit:


Gemeindeverwaltung Rossau
Sekretariat
Niederrossau
Hauptstraße 99
09661 Rossau


Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge dürfen nur von Personen geleistet werden, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind. Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten auf einem Unterschriftsblatt unter Angabe des Tages der Unterzeichnung eigenhändig geleistet werden. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und Anschrift (Hauptwohnung) vom Unterzeichner anzugeben; auf Verlangen hat er sich über seine Person auszuweisen.

Freundliche Grüße
Dietmar Gottwald