In der Gemeindeverwaltung Rossau ist zum 01.04.2026 die Stelle einer/eines Mitarbeiter/in (m/w/d) im Bauhof mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 35 Stunden neu zu besetzen.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Entgeltgruppe 4 des TVöD.
Das Aufgabengebiet erfordert insbesondere:
- Erfolgreich abgeschlossene, geeignete handwerkliche Ausbildung
- Führerschein der Klassen B und vorzugsweise auch C 1 (LKW bis 7,5 Tonnen)
- Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgaben unseres Bauhofes, technisches sowie handwerkliches Geschick und Interesse; sichere und fundierte Kenntnisse im Umgang mit Maschinen, Werkzeugen usw.
- Teamfähigkeit, aber auch ein hohes Maß an eigenverantwortlicher und selbstständiger Arbeitsweise
- Zuverlässigkeit, ein hohes Maß an Flexibilität und körperliche Belastbarkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft
- Bereitschaft zur Übernahme von Tätigkeiten auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten (z. B. für Winterdienst, an Wochenenden, Feiertagen, nachts)
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Änderungen des Aufgabengebietes sind möglich.
Das Aufgabengebiet umfasst auch die Pflege der Kriegsgräber sowie die regelmäßige Baumkontrolle im Gemeindegebiet, sodass ein abgeschlossener Lehrgang als Baumkontrolleur/in, zumindest aber die generelle Bereitschaft zur Weiterbildung begrüßt wird.
Bei gleichen Voraussetzungen bzw. bei Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt in die engere Auswahl einbezogen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre vollständige Bewerbung bis zum 23.01.2026 per Post an:
Gemeindeverwaltung Rossau
Herr Schmidt
Hauptstraße 99
09661 Rossau
oder per E-Mail an post@gemeinde-rossau.de.
Falls Sie Fragen haben, können Sie gern unter der Durchwahl 03727-98 41 52 anrufen.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- ein aussagekräftiges Anschreiben einschließlich Lebenslauf,
- Zeugnis/Urkunde des Berufsabschlusses,
- relevante Arbeitszeugnisse und Qualifikationsnachweise
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber werden nur bei Einsendung eines frankierten Rückumschlages nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens zurückgesandt. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.