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Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Nach einer Übergangszeit bis zum Jahresende tritt somit das alte Grundsteuergesetz außer Kraft. Die Finanzverwaltung des Freistaats Sachsen hat über ihre Finanzämter einen Großteil der Grundsteuerwertfeststellungen und -messbescheide erlassen. Damit ist die Grundlage für die Grundsteuererhebung zum 1. Januar 2025 gelegt. Der Gemeinde Rossau liegen noch nicht alle Datensätze der Finanzverwaltung vor, dadurch ergibt sich eine rechnerische Fehlerquote, sodass die von der Gemeinde Rossau aufkommensneutrale Hebesätze nicht exakt ermittelt werden können.

Aufgrund dieser Tatsache hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Rossau in seiner Sitzung am 21.10.2024 vorerst entschieden, die Grundsteuer Hebesätze der

  • Grundsteuer A bei 330 v.H. und bei der
  • Grundsteuer B bei 430 v.H.

zu belassen. Das bedeutet aber nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jeden Einwohner und jedes Unternehmen gleichbleibt. Aufkommensneutralität für die Kommune bedeutet nicht Belastungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger. Das Aufkommen der Grundsteuer im Ganzen bleibt für die Gemeinde Rossau konstant, aber in jedem Einzelfall können die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze dazu führen, dass jemand mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahlt. Der Gemeinderat der Gemeinde Rossau hat sich dahingehend geeinigt, dass die Grundsteuerhebesätze bis zum 30.06.2025 nochmals verbindlich für das Jahr 2025 festgelegt werden. Das heißt das alle Grundsteuerpflichtigen im 2. bzw. im 3 Quartal 2025 einen geänderten Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Rossau erhalten.