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Pflicht zur Beantragung einer Sachkundennachweiskarte im Pflanzenschutz

Personen, die gewerblich Pflanzenschutzmittel anwenden, abgeben oder zum Pflanzenschutz beraten, benötigen künftig auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 eine Sachkundennachweiskarte. Zu dem Personenkreis der Anwender zählen neben den Landwirten und Gärtnern auch Mitarbeiter der Kommunen, Hausmeister sowie alle Dienstleister, die Pflanzenschutzmittel ausbringen. Keinen Sachkundennachweis benötigen Anwender im Haus- und Kleingartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind.
Die Sachkundennachweiskarte kann ab sofort beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) beantragt werden. Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung in Kopie beizufügen. Personen, die derzeit sachkundig sind, müssen bis spätestens 26. Mai 2015 den Antrag an das LfULG senden. Der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Bei der elektronischen Zusendung sind die Nachweise in lesbarer Form einzuscannen. Das Antragsformular und die Übersicht zu den anerkannten Berufsabschlüssen für eine Sachkundennachweiskarte sind im Internet abrufbar. Wird bis 26. Mai 2015 kein Antrag eingereicht, gilt die bisherige Sachkunde nur noch bis zum 26. November 2015. Für die Bearbeitung des Antrages, den Druck und den Versand der Karte werden Kosten von 30 Euro erhoben.
Link: Hinweise zur Pflanzenschutzsachkunde und das Antragsformular für die Sachkundennachweiskarte finden Sie unter: http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/11900.htm
Antragstelle Sachkundennachweiskarte:
LfULG, Außenstelle Rötha
Frau Schuster (Tel.: 034206 589-15),
Frau Groß-Ophoff (Tel.: 034206 589-51)
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha
Fax: 034206-589-60
E-Mail: Pflanzenschutzsachkunde.LfULG@smul.sachsen.de