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Die Gemeinde Rossau sucht einen

Friedensrichter (m/w/d) 

für eine fünfjährige Amtsperiode.

Die Aufgaben

Die Aufgabe des Friedensrichters/ Friedensrichterin besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung beizulegen. Die Schiedsstelle führt Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus nachbarschaftsrecht und über nicht vermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre durch.

Dauer des Ehrenamtes

Friedensrichter werden für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt.

Das Amt des Friedensrichters ist ein Ehrenamt, für die eine Aufwandsentschädigung, die in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Rossau geregelt ist, gezahlt wird.

Eignung als Friedensrichter

  • Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und nach seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
  • Friedensrichterin/ Friedensrichter kann nicht sein, wer:
    1. als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;
    2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
    3. das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.
  • Friedensrichterin/ Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
  • Friedensrichterin/ Friedensrichter soll nicht sein, wer:
    1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
    2. nicht im Schiedsstellenbezirk wohnt;
    3. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder
    4. für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für Nationale Sicherheit tätig war.
  • Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörige in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitglieder der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitglieder der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden.
  • Der Friedenrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach den Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen, und eine Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen des Absatzes 4 Nr. 3 und 4 und des Absatzes 5 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen.

Bewerbung als Friedensrichter

Bürger unserer Gemeinde, die interessiert sind dieses Amt auszuüben, werden gebeten, sich zu bewerben. Bitte verwenden Sie die Bewerbungsunterlagen auf unserer Webseite https://www.gemeinde-rossau.de.

Die Unterlagen können auch bei der Gemeindeverwaltung Rossau, Sekretariat angefordert werden:

Gemeinde Rossau
Sekretariat
Hauptstraße 99
09661 Rossau

Telefon: 03727 984150
Fax: 03727 984159

E-Mail: post@gemeinde-rossau.de

Bewerbungen sind bitte schriftlich oder per E-Mail an:

Gemeinde Rossau
Bürgermeister
Dietmar Gottwald
Hauptstraße 99
09661 Rossau

oder post@gemeinde-rossau.de , zu richten.

Bewerbungsschluss ist der 25. April 2025.