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In der Gemeindeverwaltung Rossau ist ab dem 01.05.2025 die Stelle des

Hauptamtsleiter (m/w/d)

zu besetzen.

Bei der zu besetzenden Stelle handelt es sich um eine unbefristete Stelle in Vollzeit.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Leitung, Steuerung und Koordinierung des Hauptamtes, Dienst- und Fachaufsicht der

Beschäftigten im Amt bei Abwesenheit des Bürgermeisters

  • Organisation des Dienstbetriebes der Verwaltung, Personalangelegenheiten und Rechtsangelegenheiten,
  • Satzungsrecht und Vertragswesen
  • Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen, Gremienarbeit
  • Führen der Sachgebiete Personal, Gewerbe, Ordnung u. Sicherheit,
  • gemeindlicher Vollzugsdienst
  • Vollstreckung Außendienst

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Änderungen des Aufgabengebietes sind möglich.

Das Aufgabengebiet erfordert: ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom, Bachelor, Master) im Verwaltungsrecht oder gleichwertige Qualifikation oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung A II mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst oder gleichwertige Qualifikation.

Was wir uns wünschen:

  • ausgeprägtes Verständnis für kommunalpolitische Entscheidungsprozesse
  • fundierte Rechts- und Fachkenntnisse kommunalen Rechtgebieten und im Verwaltungsrecht sowie tätigkeitsbezogene Kenntnisse der Verwaltungsorganisation, des öffentlichen Dienst- u. Arbeitsrechts
  • Gewissenhaftigkeit, Selbstständigkeit, Belastbarkeit, Kooperationsbereitschaft, vorurteilsfreie Analyse- und Urteilsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Führungskompetenz
  • sehr gute EDV-Kenntnisse und Anwendung
  • Sozial-, Führungs- und Entscheidungskompetenz
  • Engagement, Kommunikationsfähigkeit und eigenverantwortliches sowie ergebnisorientiertes Arbeiten
  • Bereitschaft zur Fortbildung und sich selbstständig in Themengebiete einzuarbeiten
  • Teilnahme an Beratungen außerhalb der regulären Dienstzeit

Was bieten wir Ihnen:

Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-VKA Entgeltgruppe 10 bei entsprechender Qualifikation, sowie nach den tarifvertraglichen Sonderleistungen des öffentlichen Dienstes bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Es wird Ihnen eine flexible Arbeitszeit angeboten, die eine Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben ermöglicht. Sie dürfen sich auf einen interessanten, vielseitigen sowie verantwortungsvollen Arbeitsplatz mit hoher Eigenverantwortung freuen; ein Team steht Ihnen in der Einarbeitungsphase unterstützend zur Seite und kooperiert vertrauensvoll sowie wertschätzend mit Ihnen. Zudem werden Weiterbildungsangebote und Schulungen bereitgestellt.

Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen, Männer und diverse Personen geeignet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis

einschließlich 21. März 2025 an:

 

Gemeindeverwaltung Rossau

Bürgermeister

Hauptstraße 99

09661 Rossau.

oder

per Mail an post@gemeinde-rossau.de

Fragen beantwortet Ihnen vorab gern Herr Singer unter 03727/984152. Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden können, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

–           ein aussagekräftiges Anschreiben, einschließlich Lebenslauf,

–           Zeugnis/Urkunde des Berufsabschlusses,

–           relevante Arbeitszeugnisse und

–           Qualifikationsnachweise

Hinweis: Mit der Abgabe der Bewerbung erteilen die Bewerber die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung von personengebundenen Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens. Die Verarbeitung der erhobenen Daten erfolgt nach den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.