In der Gemeindeverwaltung Rossau ist ab dem 01.01.2025 die Stelle des Fachbedienstete/r für Finanzwesen (m/w/d) zu besetzen
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Leitung der Finanzverwaltung mit den allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten (Kämmerei, Steuern, Gebühren, Abgaben, Kasse, Vollstreckung) mit derzeit zwei Mitarbeitern
- Beratung/Unterstützung des Bürgermeisters in Belangen allgemeiner Finanzverwaltung und ggf.
- Überwachung Haushalts- und Rechnungswesen inkl. Anlagenbuchhaltung, Kreditwirtschaft und Zahlungsverkehr, Steuern, Abgaben, Gebühre, Vollstreckung, Buchhaltung
- Haushalts- und Finanzplanung, Bewirtschaftung Ergebnis- und Finanzhaushalt, Budgetierung,
- Haushaltsüberwachung und –steuerung
- Erstellung Jahresabschlüsse /Halbjahresberichte
- Teilnahme an Gemeinderatssitzungen; Erstellung von Beschlussvorlagen und halbjährlicher Zwischenberichte Vermögensverwaltung, Schuldenmanagement, Finanzbuchhaltung, Finanzausgleich, Kassenprüfungen
- Umsetzung § 2 b Umsatzsteuergesetz
- Zuwendungen/Zuschüsse/Fördermittel inkl. Abrechnung
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Änderungen des Aufgabengebietes sind möglich.
Das Aufgabengebiet erfordert: eine abgeschlossene wirtschafts- oder finanzwissenschaftliche Hochschulausbildung (Dipl.-FH, Bachelor oder gleichwertiger Abschluss) oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst und eine mindestens einjährige Berufserfahrung im öffentlichen Rechnungs- und Haushaltswesen oder einer entsprechenden Funktion eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder vergleichbare Ausbildung.
Was wir uns wünschen:
- ausgeprägtes Verständnis für kommunalpolitische Entscheidungsprozesse
- fundierte Rechts- und Fachkenntnisse im kommunalen Haushalts- und Verwaltungsrecht
- Gewissenhaftigkeit, Selbstständigkeit, Belastbarkeit, Kooperationsbereitschaft, vorurteilsfreie Analyse- und Urteilsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Führungskompetenz
- sehr gute EDV-Kenntnisse und Anwendung
Was bieten wir Ihnen:
Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-VKA nach Entgeltgruppe 11 bei entsprechender Qualifikation, sowie nach den tarifvertraglichen Sonderleistungen des öffentlichen Dienstes bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden. Dabei erwartet Sie eine flexible Arbeitszeit, wodurch wir eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Sie können sich auf einen interessanten, vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz mit hoher Selbstständigkeit freuen; einem Team, dass Sie in der Startphase unterstützt und vertrauensvoll und wertschätzend mit Ihnen zusammenarbeitet sowie auf Weiterbildungsmöglichkeiten und Schulungen.
Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis einschließlich 20. Dezember 2024 an:
Gemeindeverwaltung Rossau
Hauptamtsleiter
Hauptstraße 99
09661 Rossau.
per Mail an singer@gemeinde-rossau.de
Fragen beantwortet Ihnen vorab gern Herr Singer unter 03727/984152.
Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden können, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
– ein aussagekräftiges Anschreiben, einschließlich Lebenslauf,
– Zeugnis/Urkunde des Berufsabschlusses,
– relevante Arbeitszeugnisse und
– Qualifikationsnachweise
Hinweis: Mit der Abgabe der Bewerbung erteilen die Bewerber die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung von personengebundenen Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens. Die Verarbeitung der erhobenen Daten erfolgt nach den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.