Was macht ein Schöffe?
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden sowie ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen. Die Strafjustiz bleibt im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt und Urteile können breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden.
Wer kann Schöffe werden?
Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden.
Für die Schöffen sieht das Gesetz (GVG) u.a. folgende Voraussetzungen vor:
- Der Schöffe muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- Mindestalter zu Beginn der Amtsperiode ist 25 Jahre,
- Höchstalter 69 Jahre (Stichtag 01.01.2024),
- Die Person muss zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde Rossau wohnen,
- Personen dürfen keine geistigen oder körperlichen Gebrechen, die die Amtsausführung beeinträchtigen,
- Personen müssen die deutsche Sprache beherrschen,
- Personen dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein,
- Personen, die bereits als Schöffe in der lfd. Periode gewählt wurden, müssen sich für die neue Wahlperiode neu bewerben,
- Personen müssen die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden und nicht wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt worden sein.
Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung bis 31.05.2023 bitte an die:
Gemeindeverwaltung Rossau
Hauptstraße 99
09661 Rossau.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Singer, Hauptamt 03727/984152
E-Mail: post@gemeinde-rossau.de,
Das Bewerberformular als Word-Dokument können Sie hier herunterladen: