Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt, den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr, Reisepass und je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Antragsvoraussetzungen:
| Kinderreisepass (6 Jahre gültig max. bis 12. Lebensjahr) | 13,00 € |
| Reisepass (6 Jahre gültig) | 37,50 € |
| Personalausweis (6 Jahre gültig) | 22,80 € |